4.7. Indem der Beschuldigte AB._____ wissentlich und willentlich in einem Brief dazu aufforderte, Abstand von seiner (damaligen) Ehefrau zu halten, andernfalls er nicht mehr weiterleben würde, hat sich der Beschuldigte der versuchten Nötigung nach Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB strafbar gemacht. 5. 5.1. Weiter wird dem Beschuldigten mit Anklageziffer 2.2 (noch) der Tatbestand der versuchten Nötigung nach Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB gestützt auf folgenden Sachverhalt vorgeworfen: "Ort: QW._____ Zeitraum: Freitag, 1. Februar 2019, ca. 11:15 Uhr bis 11:25 Uhr