12]) musste AB._____ mit dem Schlimmsten rechnen. Die erforderliche Zwangsintensität kann demnach ohne Weiteres bejaht werden. Worin der in Aussicht gestellte Nachteil bestand, war AB._____ angesichts der gesamten Umstände hinreichend klar: Sollte er sich der (damaligen) Ehefrau des Beschuldigten nochmals nähern, werde er ihn im schlimmsten Fall umbringen. Dieser angedrohte Nachteil ist nach einem objektiven Massstab ohne Weiteres geeignet, auch eine besonnene Person in seiner Lage gefügig zu machen.