Dies betrifft insbesondere die Aussagen "Solange du weiterleben möchtest, komm […] (Ehefrau) Bitte nach und halte dich fern von ihr" sowie "Nur damit Du es weisst, du bist in Beobachtung 24H" resp. "Du wirst 24 Stunden überwacht" und "Ich weiss wo Du wohnst, N:16" resp. "Ich weiss, wo Sie wohnen, Nr. 16" (vgl. act. 798 ff. und act. 100). 4.5.3. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, handelt es sich beim vorliegenden Schreiben keineswegs um ein einfaches Bittschreiben (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.1.6). Auch lässt sich dem Schreiben nicht entnehmen, dass der Beschuldigte mit AB._____ lediglich hat reden wollen - 15 -