Durch dieses Schreiben, in welchem der Beschuldigte dem Privatkläger körperliche Gewalt androht, wurde der Privatkläger in Angst und Schrecken versetzt. Der eifersüchtige Beschuldigte wollte durch die Drohungen erreichen, dass der Privatkläger den Kontakt zu seiner Ehefrau abbricht. Damit hat der Beschuldigte den Privatkläger versucht zu nötigen, etwas zu tun bzw. zu erdulden, was dieser nicht wollte. Der Beschuldigte handelte dabei wissentlich und willentlich."