Ebenso war ihm klar, dass er gegenüber B._____ nicht vortrittsberechtigt war. Angesichts der konkreten Verhältnisse wäre es somit angezeigt gewesen, die Geschwindigkeit noch weiter zu verringern und im Schritttempo auf die Kreuzung zuzufahren, um das Fahrzeug rechtzeitig stoppen und die Kollision vermeiden zu können. Zumindest hätten die Umstände ihn dazu veranlassen müssen, mit der Möglichkeit zu rechnen, ins Rutschen zu geraten.