3.4. 3.4.1. Der Beschuldigte gab im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 5. Februar 2019 direkt nach der Kollision und damit tatnah zu Protokoll, in W._____ in Richtung "kein Vortritt" bei der Verzweigung in die X-Strasse unterwegs gewesen zu sein, wobei er gerade am Rauchen gewesen sei. Es habe Schnee und Wasser auf der Strasse gehabt. Er sei zunächst mit 40 km/h auf die Kreuzung zugefahren, später habe er dann auf 20 km/h abgebremst. Anschliessend habe er vollständig bremsen wollen, sein Fahrzeug sei aufgrund des Schnees und Wassers auf der Strasse jedoch einfach weitergefahren, so dass es auf der X-Strasse zur Kollision gekommen sei (act. 37, 39.1). Anlässlich der vorinstanzlichen