B._____. Der Beschuldigte erfasste das Fahrzeug der Privatklägerin B._____ seitlich und durch die Wucht des Zusammenstosses lösten sich die Airbags im Fahrzeug der Privatklägerin aus. Bei der Kollision erlitt die Privatklägerin B._____ folgende Verletzungen: - Kopf-Kontusion - leichte Zerrung der Halswirbelsäule - Prellung beider Knie, Ellbogen, Schulter links, Daumen links Aufgrund der Verletzungen war die Privatklägerin vom 7. Januar 2019 bis zum 24. Februar 2019 100% krankgeschrieben (danach noch teilweise bis zum 30. April 2019).