3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten des Beschuldigten." -7- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Soweit mit Berufung beantragt wird, dass Rechtsanwalt Artan Sadiku rückwirkend per 20. Dezember 2023 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen sei, ist festzuhalten, dass die amtliche Verteidigung grundsätzlich bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens dauert und ein Grund für einen Widerruf im vorliegenden Fall nicht vorliegt (Art. 134 StPO).