3.6. Mit Verfügung vom 22. Februar 2024 ordnete die Verfahrensleiterin im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren an und gewährte der Privatklägerin mit Rechtsanwältin Laura Moretti die unentgeltliche Rechtspflege. Im Weiteren wurde festgestellt, dass die bisherigen Privatkläger nicht mehr als Partei im Berufungsverfahren teilnehmen. 3.7. Am 10. April 2024 reichte der Beschuldigte die Berufungsbegründung ein und hielt an den bereits gestellten Anträgen fest. 3.8. Mit Berufungsantwort vom 29. April 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die kostenfällige Abweisung der Berufung.