3.3. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 17. Januar 2024 wurden die Privatkläger aufgefordert, dem Obergericht innert 20 Tagen mitzuteilen, ob sie im Berufungsverfahren als Parteien teilnehmen wollen. Bei Säumnis werde Verzicht angenommen. 3.4. Mit Eingabe vom 18. Januar 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. Anschlussberufung zu erklären. -6- 3.5. Mit Eingabe vom 6. Februar 2024 teilte A._____ (fortan Privatklägerin) mit, am Berufungsverfahren teilzunehmen und beantragte für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege.