2. Im Übrigen sei das Urteil der Vorinstanz vom 17.08.2023 zu bestätigen. 3. Der Unterzeichnete sei für das Berufungsverfahren rückwirkend per 20.12.2023 (Eingang des begründeten Urteils) als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Staatskasse." Zudem stellte er folgende Verfahrensanträge: "5. Es seien sämtliche Akten des Verfahrens ST.2022.8/ EH der Vorinstanz beizuziehen. 6. Über den Antrag Ziff. 3 betreffend die amtliche Verteidigung sei vorab zu entscheiden."