zzgl. Anklagegebühr Fr. 1'250.00 Total Fr. 6'510.00 Die Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten zu 9/10, somit Fr. 5'859.00 auferlegt. Im Übrigen Umfange von 1/10, somit Fr. 651.00, werden die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen. 7.2. Die Übersetzungskosten von Fr. 544.80 gehen zu Lasten der Staatskasse.