5. 5.1. Die Zivilforderung der Zivilklägerin 1 (inkl. allfällige Parteientschädigung im Zivilpunkt) wird auf den Zivilweg verwiesen. 5.2. Die Zivilforderung der Zivilklägerin 2 (inkl. allfällige Parteientschädigung im Zivilpunkt) wird auf den Zivilweg verwiesen. -4- 5.3. 5.3.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 3 eine Genugtuung von Fr. 1'500.00 zzgl. Zins von 5% seit 26. Mai 2020 zu bezahlen.