177 Abs.1 StGB, Anklageziffer 7) - der mehrfachen Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB, Anklageziffer 7) - der mehrfachen Drohung (Art. 180 Abs. 2 StGB, Anklageziffer 7) 3. Der Beschuldigte wird in Bezug auf folgenden Anklagepunkt freigesprochen: - der mehrfachen Drohung (Art. 180 Abs. 2 StGB, Anklageziffer 6.2.) 4. 4.1. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 2 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 34, 47 und 49 Abs. 1 StGB zu 180 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 27.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf Fr. 4'860.00.