6. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung A40 auf Verlangen bei der Vorinstanz innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft und nach Löschung der darauf vorhandenen verbotenen - 19 - pornografischen Daten oder irreversibler Rücksetzung des Mobiltelefons Samsung A40 auf Kosten des Beschuldigten herausgegeben. Bei unbenutztem Ablauf der Frist und/oder Nichtbezahlen der Kosten trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten zu ¾ mit Fr. 3'000.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.