8001 Anhang 2 OBV). Das Verschulden des Beschuldigten, welcher mehrmals wöchentlich Cannabis konsumiert hat, wiegt klar schwerer. 4.11. Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 10.00, d.h. Fr. 1'800.00, sowie zu einer Busse von Fr. 100.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe, zu verurteilen.