Um 19:34 Uhr UTC hat der Beschuldigte ein weiteres 43 Sekunden langes Video versendet, in welchem wiederum ein junges, vorpubertäres Mädchen entblösst auf dem Boden sitzend die Beine spreizt, ihren Intimbereich zeigt und sich einen Finger vaginal einführt, während sie ihr Gesicht verzieht. In beiden Fällen ist kein unmittelbarer Kontakt zu Erwachsenen erkennbar bzw. werden keine sexuellen Handlungen an Erwachsenen vorgenommen. Der Beschuldigte ist im Übrigen grundsätzlich in gleicher Art und Weise wie bei der Einsatzstrafe – worauf verwiesen werden kann – vorgegangen.