Die IP-Adresse [...] von welcher die privaten Chatnachrichten mit den MP4- Dateien versendet wurden, wurde der Mutter des Beschuldigten zugeordnet (siehe vorstehend). Der Beschuldigte lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter und seinem Bruder (UA act. 4; Protokoll S. 3). Dort schaue er sich gemäss eigenen Angaben auch Videos mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Mobiltelefon an (UA act. 83 f.). Die Frage, ob jemand anderes in seiner Familie solche Videos konsumiere, verneinte der Beschuldigte ausdrücklich (UA act. 86). Zwar sind im CyberTipline Report noch zwei weitere IP-Adressen mit Bezug zu Deutschland («…») und den USA («…») aufgeführt (UA act. 61 ff.).