Darin seien unter anderem Videos mit kinderpornografischem Inhalt versendet worden, welche der Beschuldigte heruntergeladen habe (UA act. 83 ff.). Auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten, welches anlässlich der Hausdurchsuchung beschlagnahmt und anschliessend ausgewertet wurde, wurden sodann 334 pornografische, insbesondere kinderpornografische Videos gefunden (UA act. 111 ff.). Darunter auch Videodateien, deren Inhalt demjenigen der pornografischen Videodateien entspricht, die am 14. September 2020 zwischen 19:16 und 19:34 UTC verbreitet wurden.