3.5. 3.5.1. Entgegen den Aussagen des Beschuldigten im Rahmen des Untersuchungsverfahrens sowie anlässlich des erstinstanzlichen Verfahrens und der Berufungsverhandlung, wonach dieser bestreitet, (bewusst) Videos mit kinderpornografischem Inhalt auf Kik verbreitet zu haben (UA act. 84 ff.; VA act. 268; Protokoll S. 8), ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte die einschlägigen Videodateien vorsätzlich an Dritte versendet hat, wie im Folgenden dargelegt wird. -7-