3.4.3. Die BKP hat die Meldung des NCMEC weiterbearbeitet und unter anderem am 17. November 2020 beim Dienst über Post- und Fernmeldeüberwachung die betreffende IP-Adresse abgeklärt (UA act. 14 und 59). Die erhobene IP-Adresse, welche dem Schweizer Provider Swisscom (Schweiz) AG zugewiesen war, konnte der Anschlussinhaberin C._____, der Mutter des Beschuldigten, zugeordnet werden (UA act. 14 und 59). Weiter wurden die vom NCMEC weitergeleiteten inkriminierten Dateien auf der dem Bericht der BKP beiliegenden CD abgespeichert (UA act. 14 und 59). Die Kantonspolizei Aargau hat diese Daten auf dem Original-Datenträger im Anschluss entschlüsselt und auf einem weiteren optischen Datenträger