Die Videodateien zeigen Mädchen in der Vorpubertät bzw. Pubertät, die sich hauptsächlich selbst befriedigen sowie in anzüglichen Stellungen posieren. In einem Fall wird ein Mädchen gezeigt, welches eine männliche Person oral befriedigt. Im Übrigen richtet sich die Kritik des Beschuldigten gegen die Beweiswürdigung, weshalb die Verwertbarkeit des NCMEC Reports und des Auswertungsberichts der BKP zu Recht nicht in Frage gestellt wird -6- (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_219/2022 vom 15. Mai 2024 E. 1.3.1 und 1.5).