3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 24. April 2025 statt. Der Beschuldigte beantragte eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten, Probezeit 4 Jahre, und zog die Berufung hinsichtlich der Busse und des Widerrufs des für die Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedingt gewährten Vollzugs zurück. Das Obergericht zieht in Erwägung: