3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 12. Juni 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten sowie einer Busse von Fr. 500.00 und einen Verzicht auf den Widerruf des für die Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedingt gewährten Vollzugs. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 26. August 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung der Berufung ein.