Mit einer Berufungserklärung, die zwei Seiten umfasste, sowie einer Berufungsbegründung, die fünf Seiten umfasste, fiel der Verteidigungsaufwand im Berufungsverfahren unterdurchschnittlich aus. Es ist für das Berufungsverfahren insgesamt von einem angemessenen Aufwand von 5 Stunden auszugehen. Unter Berücksichtigung eines pauschalen Auslagenersatz von 3% sowie der Mehrwertsteuer von 8.1% sind die angemessenen Verteidigungskosten im Berufungsverfahren auf gerundet Fr. 1'400.00 festzusetzen. Sie sind dem Beschuldigten zu ¼ mit Fr. 350.00 zu ersetzen, wobei die Entschädigung dem privat mandatierten Verteidiger zusteht (Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 3 StPO).