Geschütztes Rechtsgut ist die territoriale Hoheitsgewalt der Schweiz (VETTERLI/D'ADDARIO DI PAOLO, in: Handkommentar Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), 2. Aufl., Bern 2024, N. 7 zu Vorbemerkungen zu Art. 115-120e AIG). Der Beschuldigte hielt sich vom 24. Mai 2019 bis zum 26. November 2020 und damit für eine relativ lange Zeit von 1 ½ Jahren rechtswidrig in der Schweiz auf, obwohl er wusste, dass er im Dezember 2018 gar nicht erst hätte in die Schweiz einreisen dürfen und er sich hierzulande illegal aufhielt. Der Beschuldigte unternahm zudem keinerlei Anstrengungen, den rechtswidrigen Aufenthalt zu beenden.