Ausserdem wurde der Beschuldigte in Frankreich wegen organisierten und bandenmässigen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt (MIKA act. 227 ff.). Obwohl der Beschuldigte bereits wiederholt mit unbedingten Geldstrafen und Bussen sowie im In- und Ausland auch mit unbedingten Freiheitsstrafen belegt wurde, die auch vollzogen wurden, delinquierte er unbeeindruckt weiter (siehe auch den aktuellen Strafregisterauszug).