Der Beschuldigte weist zahlreiche Vorstrafen auf (VA act. 28 ff.; aktueller Strafregisterauszug). Er wurde etliche Male wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz und zweimal wegen Fälschung von Ausweisen bestraft. Hinzu kommen Verurteilungen wegen verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, wegen Sachbeschädigung und einer Übertretung gegen das Spielbankengesetz. Ausserdem wurde der Beschuldigte in Frankreich wegen organisierten und bandenmässigen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt (MIKA act.