BGE 144 IV 313 E. 1.1.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2023 vom 15. Juli 2024 E. 2.2.2). - 14 - Der Tatbestand des rechtswidrigen Aufenthalts und derjenige der Fälschung von Ausweisen sehen sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe vor.