fremden Ausweis ergriffen und diesen gezeigt (vgl. Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 21. November 2018 S. 5 ff. [vorinstanzliche Beizugsakten]; Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15. August 2019 [UA act. 78 ff.; MIKA act. 1617 ff.]). Im Übrigen gab der Beschuldigte vor, er kenne B._____ nur von der Garage her (UA act. 198), was nachweislich nicht stimmt. Zum einen traf er diesen im Dezember 2017 im Ausgang, wobei es zu einem Streit mit anschliessendem Polizeieinsatz kam (MIKA act. 1255 ff.), zum anderen handelt es sich bei diesem offenbar um den ehemaligen Arbeitgeber des Beschuldigten (vgl. MIKA act.