2.6. Anzufügen bleibt, dass die Landesverweisung gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15. August 2019 einer Verurteilung des Beschuldigten gemäss Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG nicht entgegensteht, erfüllen doch eine Wegweisung nach Ausländergesetz und eine strafrechtliche Landesverweisung einen unterschiedlichen Zweck. Sie können deshalb auch unabhängig voneinander angeordnet werden. Das Dualismusverbot gemäss Art. 62 Abs. 2 und Art. 63 Abs. 3 AIG ist nicht tangiert.