heute: Staatssekretariat für Migration) ein vom 1. Februar 2015 bis am 31. Januar 2020 befristetes Einreiseverbot für die Schweiz und den gesamten Schengenraum gegenüber dem Beschuldigten, dessen Empfang er quittierte (MIKA act. 909 ff.). In der Folge wurde der Beschuldigte mehrfach polizeilich angehalten und aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Auch wurde er verschiedentlich wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz strafrechtlich verurteilt. Eine Ausschaffung des Beschuldigten scheiterte daran, dass er angab, Reisepapiere weder zu besitzen noch solche beschaffen zu können.