Dem Beschuldigten wurde im Wesentlichen vorgeworfen, sich anlässlich einer polizeilichen Kontrolle am 16. Januar 2020, ca. 21:15 Uhr, in Spreitenbach mit einem Führerausweis, lautend auf B._____, geb. tt.mm.jjjj, ausgewiesen und so über seine wahre Identität getäuscht zu haben, da er wusste, dass gegen ihn eine gültige Einreisesperre und Landesverweisung bestehe. Er halte sich seit dem 24. Mai 2019 widerrechtlich in der Schweiz auf. Zudem habe er die seit dem 15. August 2019 bestehende Landesverweisung missachtet und die Schweiz seither nicht verlassen.