Als nicht angemessen erscheint zudem der Aufwand von insgesamt 4 Stunden zwischen dem 5. und 13. Mai 2025 für die Eingabe vom 15. Mai 2025 (Beweisantrag), mit welcher zwei verkehrsmedizinische Gutachten und ein Zwischenzeugnis eingereicht worden sind. Dazu wäre lediglich eine kurze Eingabe erforderlich gewesen, zumal der amtliche Verteidiger die in der Eingabe gemachten Ausführungen in seinem Plädoyer wiederholt hat. Als angemessen erweist sich ein Aufwand von 0.5 Stunden, womit der geltend gemachte Aufwand um 3.5 Stunden zu kürzen ist.