verfügt über eine Festanstellung im IT-Bereich und kann auf eine enge familiäre Unterstützung, insbesondere durch seine Ehefrau, zurückgreifen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3, 8 f.). Ob seine Einsicht nachhaltig ist und ihm die Drogen- und Deliktsfreiheit längerfristig gelingt, wird sich noch weisen müssen, zumal das zum Tatzeitpunkt bereits bestehende enge familiäre Umfeld und die feste Arbeitsstelle ihn nicht vom Drogenkonsum und der Deliktsbegehung abzuhalten vermochten.