Soweit er sich sodann darauf beruft, die Untersuchungshaft sei ein Wendepunkt für ihn gewesen (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 6; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6), ist dies dadurch zu relativieren, dass er nach dem in Untersuchungshaft erfolgten Drogenentzug dennoch rückfällig geworden ist (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8; verkehrsmedizinisches Gutachten vom 30. Mai 2023 S. 5). Der Beschuldigte konsumiert nun seit ungefähr eineinhalb Jahren keine Drogen mehr (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9; vgl. verkehrsmedizinisches Gutachten vom 20. September 2024), - 13 -