49 und UA act. 182, wonach sein Einkommen Fr. 8'000.00 [x 13] betragen habe) erzielt. Anlässlich der Berufungsverhandlung hat er sodann auch ausgesagt, er habe die monatlichen Ausgaben von rund Fr. 1'500.00 für den Drogenkonsum aus den eigenen Ersparnissen und seinem Lohn finanziert (Protokoll der - 12 -