b BetmG nur eine massvoll verschuldensmindernde Berücksichtigung dieses Umstands. Der Beschuldigte war zur Finanzierung seines Eigenkonsums nicht auf die Begehung der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angewiesen, hat er am 13. Juli 2022 doch eine grössere Menge Bargeld (Fr. 1'140.00, EUR 2'600.00, USD 100.00 und GBP 10.00) sowie eine Unze Gold (Münze South African Krugerrand 1967 1 oz Fine Gold) mit sich geführt (UA act. 322 ff.) und zu diesem Zeitpunkt als Informatiker ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens Fr. 7'000.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4; vgl. GA act. 49 und UA act.