19 BetmG). Es handelt sich dabei um hochstehende Rechtsgüter. Massgebend für die Bestimmung der objektiven Tatschwere und dem damit einhergehenden Verschulden sind zunächst Art und Menge der Drogen. Bei Kokain handelt es sich um eine sogenannte harte Droge mit grossem Abhängigkeits- und Gefährdungspotential (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_42/2021 vom 2. Dezember 2021 E. 4.4.5). - 11 -