2.2. Mit der Vorinstanz ist für das Obergericht erstellt, dass die drei im Fahrzeug des Beschuldigten aufgefundenen Haschischplatten (Cannabisprodukt) zur Veräusserung an Dritte bestimmt gewesen sind. Der Beschuldigte befand sich gemäss seinen Angaben auf dem Weg von seinem Wohnort in Q._____ nach Oerlikon, als er am 13. Juli 2022 um 01:17 Uhr nach einem Zwischenstopp im von ihm gemieteten Lagerraum in Spreitenbach angehalten worden ist (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10;