__ als Zeuge bzw. Auskunftsperson und die Polizisten D._____ und E._____ als Zeugen zu befragen sowie die während des Gefängnisaufenthalts des Beschuldigten angefertigten Akten medizinischen Inhalts sowie die Akten des Amtes für Administrativmassnahmen im Zusammenhang mit den Feststellungen eines Fahrverbotes infolge eines Drogenkonsums des Beschuldigten beizuziehen. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 3. Juni 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren und einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu bestrafen.