Gegenstand Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 31. März 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG, grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG.