Abzustellen ist grundsätzlich auf den mit der Kostennote vom 17. Juni 2024 ausgewiesenen Aufwand für den Zeitraum nach dem vorinstanzlichen Urteil vom 12. Juni 2023 von 11 Stunden aus. Hinzu kommt ein nicht bezifferter Aufwand für die Eingabe vom 20. Juni 2024. Jedoch bedarf der in Rechnung gestellte Stundenansatz von Fr. 280.00 einer Korrektur: Nach § 9 Abs. 2bis AnwT beträgt der Stundenansatz bei freigewählter Verteidigung in der Regel Fr. 240.00 und kann in einfachen Fällen bis auf Fr. 200.00 reduziert und in schwierigen Fällen bis auf Fr. 270.00 erhöht werden.