Die Beschuldigte erwirkt mit der Berufung insofern einen für sie günstigeren Entscheid, als dass sie vom Vorwurf der Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges freigesprochen wird. Der vorinstanzliche Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall ist hingegen zu bestätigen. Dies hat zur Folge, dass die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von Fr. 700.00 auf Fr. 500.00 zu reduzieren ist. Bei diesem Verfahrensausgang rechtfertigt es sich, der Beschuldigten die Hälfte der obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 (§ 18 VKD, vgl. auch § 29 GebührD) aufzuerlegen.