Der hupende Autofahrer muss in der Folge regelmässig jedoch nicht damit rechnen, dass der andere Fahrzeuglenker ohne objektiven Grund, nur weil er sich über das Hupen ärgert, verkehrswidrig stark bremsen wird. Es ist zu beachten, dass jeder Fahrzeuglenker sich im Verkehr so verhalten muss, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet (Art. 26 Abs. 1 SVG). Will der Fahrzeugführer anhalten, hat er nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen, wobei brüskes Bremsen und Halten nur gestattet sind, wenn kein Fahrzeug folgt und im Notfall (Art. 37 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 12 Abs. 2 VRV).