_ ebenfalls Sachschaden entstanden war und sie wusste, dass man im Falle eines Unfalles anhalten und der anderen involvierten Partei zumindest seine Personalien bekannt geben muss, setzte sie ihre Fahrt im Anschluss an die Auffahrkollision ohne anzuhalten und damit ohne Angabe ihrer Personalien fort. Sie nahm dadurch das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall zumindest billigend in Kauf. 1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg sprach die Beschuldigte auf Einsprache hin mit Urteil vom 12. Juni 2023 der fahrlässigen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs gemäss Art. 90 -3-