3.4.3. Des Weiteren konnte die Einziehungsbetroffene anlässlich der Berufungsverhandlung nicht genauer erläutern, inwiefern sie – abgesehen von Reinigungsarbeiten – am Hausbau in U._____ beteiligt gewesen sei und damit wertsteigernde Eigenleistungen erbracht habe (Protokoll der Berufungsver- - 10 -