Aufgrund der Aktenlage ist davon auszugehen, dass zumindest Fr. 120'000.00 der insgesamt Fr. 130'000.00, die vom Geschäftskonto der L._____ GmbH auf das Privatkonto der Einziehungsbetroffenen überwiesen worden waren, für die Kaufpreisanzahlung von insgesamt Fr. 130'000.00 verwendet worden sind. Nachdem der Kontostand der Einziehungsbetroffenen vor der Überweisung durch die L._____ GmbH ledig- -8-