2. Mit Urteil vom 9. November 2023 sprach das Bezirksgericht Zofingen den Beschuldigten von den Vorwürfen der Geldwäscherei, der Unterlassung der Buchführung sowie des mehrfachen Betrugs gemäss Anklageziffer 1.8 frei. Es verurteilte ihn wegen mehrfachen Betrugs gemäss Anklageziffer 1.2.1 und 1.6, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Misswirtschaft, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 268 Tagen, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, bei einem bedingt vollziehbaren Teil von 2 Jahren und 1 Monat, Probezeit 2 Jahre, sowie einem unbedingt zu vollziehenden Teil von 9 Monaten.