Der amtliche Verteidiger, der den Beschuldigten bereits im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, verteidigt hat, hat für das Berufungsverfahren einen Aufwand von 22.48 Stunden à Fr. 200.00 geltend gemacht. Dieser Aufwand erweist sich mit Blick auf die sich im Berufungsverfahren noch stellenden Fragen sowie des Umstands, dass der amtliche Verteidiger aus dem bisherigen Verfahren mit den Akten bestens vertraut war, als deutlich überhöht und ist entsprechend zu kürzen.